Unbebaute Grundstücke

Die Grundstücksart umfasst alle Grundstücke, die nicht bebaut sind.

Sofern sich kein nutzbares Gebäude auf dem Grundstück befindet, handelt es sich um ein unbebautes Grundstück. Zu beachten: Sobald ein Gebäude bezugsfertig ist, gilt das als nutzbar. Eine Bauabnahme ist hierbei nicht notwendig. Sofern sich ein zerstörtes oder dem Verfall überlassenes Gebäude auf dem Grundstück befindet, gilt es als unbebaut.