Photovoltaik und Steuer
Ich betreibe selbst eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher – die typischen Fragen von Anlagenbetreibern kenne ich also nicht nur aus Paragrafen, sondern aus der eigenen Praxis.
Die gute Nachricht zuerst
Der Gesetzgeber hat kleine PV-Anlagen steuerlich massiv vereinfacht: Für typische private Anlagen gilt beim Kauf der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, und die Einnahmen aus der Einspeisung sind bei Anlagen bis zu bestimmten Größengrenzen einkommensteuerfrei. Viele Betreiber müssen sich daher um deutlich weniger kümmern als noch vor einigen Jahren.
Wann Sie mich trotzdem brauchen
- Größere Anlagen oberhalb der Befreiungsgrenzen, insbesondere auf Gewerbeobjekten oder Mehrfamilienhäusern
- Altanlagen, bei denen früher zur Regelbesteuerung optiert wurde – hier stellt sich die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Wechsel
- PV im Betriebsvermögen – Zusammenspiel mit dem übrigen Unternehmen, Abschreibung, Gewerbesteuer
- Kombination mit Speicher, Wallbox und E-Auto – was gehört wozu, was ist absetzbar?
- Vermieter mit Mieterstrom – hier wird es schnell komplex
Ich sage Ihnen ehrlich, ob Sie steuerlich überhaupt etwas tun müssen. Oft lautet die Antwort: nichts – und auch das ist eine Beratung wert, wenn sie Sicherheit gibt.
