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Jahresabschluss

Nach Ablauf des Jahres ermitteln wir für Sie das Betriebsergebnis auf Basis einer

  • Einnahme-Überschuß-Rechnung oder
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Jahresabschluss – wichtiges Instrument der externen Rechnungslegung – dient auch der vorausschauenden Steuerberatung.

Dabei stimmen wir uns mit Ihnen ab wann Sie den Abschluss benötigen. Des Weiteren bieten wir unseren Mandanten an noch vor Ablauf des Jahres (meist im November) das voraussichtliche Jahresergebnis zu planen und die Konsequenzen zu besprechen. Somit können zulässige Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher von Ihnen ausgeübt werden.

  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Bilanz mit Lupe

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilungen ( i.d.R. § 18 KWG )
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit umfassenden Prüfungshandlungen ( i.d.R. § 18 KWG )
  • Erstellung eines Anhangs
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe bzw. Liquidation
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Ergebnisoptimierungsvorschläge
  • Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen
  • Einreichung in das elektronische Handelsregister