Steuerkanzlei Frank Castor · Leverkusen
Bitte wählen Sie aus, was Sie melden möchten. Alle Formulare übermitteln Ihre Angaben verschlüsselt an die Lohnbuchhaltung.
Ein neuer Mitarbeiter beginnt. Vollständige Meldung mit allen Angaben für die Lohnabrechnung.
Etwa 10 Minuten →Geringfügig entlohnte Beschäftigung. Dasselbe Formular, auf Minijob voreingestellt.
Etwa 8 Minuten →Kurzmeldung vor Beschäftigungsbeginn für sofortmeldepflichtige Betriebe.
Etwa 2 Minuten →Anschrift, Bankverbindung, Entgelt, Arbeitszeit, Elternzeit und weiteres bei bestehenden Mitarbeitern.
Etwa 3 Minuten →Arbeitsunfähigkeit, Kind krank, Wiedereingliederung, Mutterschutz, Kur.
Etwa 3 Minuten →Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristungsablauf oder Renteneintritt.
Etwa 5 Minuten →In bestimmten Branchen muss die Meldung an die Rentenversicherung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung vorliegen – nicht erst danach. Betroffen sind unter anderem:
Baugewerbe · Gaststätten und Beherbergung · Personenbeförderung · Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe · Schausteller · Forstwirtschaft · Gebäudereinigung · Messebau · Fleischwirtschaft · Wach- und Sicherheitsgewerbe
Sind Sie unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft, rufen Sie bitte unter 0214 31067300 an. Im Zweifel ist die Sofortmeldung der sichere Weg – sie schadet nicht, wenn sie nicht erforderlich war.
Diese Formulare füllt die eingestellte Person aus. Bitte unterschrieben zurückgeben und beim Melden hochladen.