Lohnmeldungen

Steuerkanzlei Frank Castor · Leverkusen

Bitte wählen Sie aus, was Sie melden möchten. Alle Formulare übermitteln Ihre Angaben verschlüsselt an die Lohnbuchhaltung.

Neueinstellung

Ein neuer Mitarbeiter beginnt. Vollständige Meldung mit allen Angaben für die Lohnabrechnung.

Etwa 10 Minuten →

Neueinstellung Minijob

Geringfügig entlohnte Beschäftigung. Dasselbe Formular, auf Minijob voreingestellt.

Etwa 8 Minuten →

Sofortmeldung

Kurzmeldung vor Beschäftigungsbeginn für sofortmeldepflichtige Betriebe.

Etwa 2 Minuten →

Änderung

Anschrift, Bankverbindung, Entgelt, Arbeitszeit, Elternzeit und weiteres bei bestehenden Mitarbeitern.

Etwa 3 Minuten →

Krankmeldung

Arbeitsunfähigkeit, Kind krank, Wiedereingliederung, Mutterschutz, Kur.

Etwa 3 Minuten →

Beendigung

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristungsablauf oder Renteneintritt.

Etwa 5 Minuten →

Wann brauche ich eine Sofortmeldung?

In bestimmten Branchen muss die Meldung an die Rentenversicherung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung vorliegen – nicht erst danach. Betroffen sind unter anderem:

Baugewerbe · Gaststätten und Beherbergung · Personenbeförderung · Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe · Schausteller · Forstwirtschaft · Gebäudereinigung · Messebau · Fleischwirtschaft · Wach- und Sicherheitsgewerbe

Sind Sie unsicher, ob das auf Ihren Betrieb zutrifft, rufen Sie bitte unter 0214 31067300 an. Im Zweifel ist die Sofortmeldung der sichere Weg – sie schadet nicht, wenn sie nicht erforderlich war.

Vordrucke zum Ausfüllen

Diese Formulare füllt die eingestellte Person aus. Bitte unterschrieben zurückgeben und beim Melden hochladen.