Kurzmeldung vor Beschäftigungsbeginn · Steuerkanzlei Frank Castor
Die Sofortmeldung muss spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung vorliegen. Dieses Formular wird zu den Bürozeiten bearbeitet (Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–14 Uhr). Beginnt die Beschäftigung heute oder morgen, rufen Sie bitte zusätzlich unter 0214 31067300 an.
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