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Sofortmeldung

Kurzmeldung vor Beschäftigungsbeginn · Steuerkanzlei Frank Castor

Bitte zusätzlich anrufen, wenn es eilt

Die Sofortmeldung muss spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung vorliegen. Dieses Formular wird zu den Bürozeiten bearbeitet (Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–14 Uhr). Beginnt die Beschäftigung heute oder morgen, rufen Sie bitte zusätzlich unter 0214 31067300 an.
Stattdessen die vollständige Meldung ausfüllen

Sofortmeldung

Nur die Angaben, die für die Meldung an die Rentenversicherung zwingend nötig sind. Die vollständige Meldung reichen Sie anschließend über das ausführliche Formular nach.

Teil A – Wer meldet

Ihr Unternehmen als Arbeitgeber.

Steht auf jeder Rechnung und jedem Schreiben der Kanzlei.

Achtstellig, von der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Falls nicht zur Hand: leer lassen, die Kanzlei ergänzt sie.

Bei eiligen Meldungen rufen wir eher an, als zu schreiben.

Teil B – Wer wird eingestellt

Angaben zur neu eingestellten Person.

Der erste Arbeitstag, nicht das Datum des Arbeitsvertrags.

Versicherungsnummer

12 Stellen, Format 12 345678 A 901. Steht auf dem Sozialversicherungsausweis.

Dann werden die folgenden Angaben benötigt, damit die Rentenversicherung eine Nummer vergeben kann.

Nur falls abweichend vom Familiennamen.

Die Anschrift wird für die Vergabe der Versicherungsnummer benötigt.

Abschluss