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Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Steuerkanzlei Frank Castor · Leverkusen

Beendigung

Bitte melden Sie uns das Ende des Arbeitsverhältnisses möglichst vor der letzten Abrechnung.

Teil A – Wer meldet

Ihr Unternehmen als Arbeitgeber.

Falls zur Hand – steht auf jeder Rechnung der Kanzlei. Ohne Angabe ordnen wir die Meldung über den Firmennamen zu.

Teil B – Wer scheidet aus

Angaben zur ausscheidenden Person.

Zur eindeutigen Zuordnung bei Namensgleichheit.

Art und Zeitpunkt der Beendigung

Das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis endet.

Wird für die Arbeitsbescheinigung an die Agentur für Arbeit benötigt. Bitte sachlich und knapp, zum Beispiel: betriebsbedingt, verhaltensbedingt, auf eigenen Wunsch, Renteneintritt.

Abwicklung

Abfindungen werden lohnsteuerlich gesondert behandelt.

Zum Beispiel: März 2027

Prämien, Überstundenvergütung, Rückforderung von Fortbildungskosten, offene Darlehen.

Die elektronische Arbeitsbescheinigung wird von uns an die Agentur für Arbeit übermittelt.

Unterlagen und Abschluss