Steuerkanzlei Frank Castor · Leverkusen
Bitte melden Sie uns das Ende des Arbeitsverhältnisses möglichst vor der letzten Abrechnung.
Ihr Unternehmen als Arbeitgeber.
Falls zur Hand – steht auf jeder Rechnung der Kanzlei. Ohne Angabe ordnen wir die Meldung über den Firmennamen zu.
Angaben zur ausscheidenden Person.
Zur eindeutigen Zuordnung bei Namensgleichheit.
Das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis endet.
Wird für die Arbeitsbescheinigung an die Agentur für Arbeit benötigt. Bitte sachlich und knapp, zum Beispiel: betriebsbedingt, verhaltensbedingt, auf eigenen Wunsch, Renteneintritt.
Abfindungen werden lohnsteuerlich gesondert behandelt.
Zum Beispiel: März 2027
Prämien, Überstundenvergütung, Rückforderung von Fortbildungskosten, offene Darlehen.
Die elektronische Arbeitsbescheinigung wird von uns an die Agentur für Arbeit übermittelt.