Eigenbeleg online erstellen

Manche Ausgaben lassen sich nicht mit einer Rechnung belegen: Der Parkautomat gibt keinen Bon aus, das Trinkgeld quittiert niemand, die Tankquittung ist verschwunden. Für diese Fälle gibt es den Eigenbeleg — Sie halten die Ausgabe selbst schriftlich fest.

Damit das Finanzamt den Eigenbeleg anerkennt, muss er nachvollziehbar sein: Tag der Aufwendung, Empfänger mit Anschrift, Zweck, Betrag und der Grund, warum kein Originalbeleg vorliegt. Genau danach fragt mein Formular.

Zwei Punkte, die häufig übersehen werden:
Ein Eigenbeleg berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Dafür ist eine Rechnung nach §§ 14, 14a UStG erforderlich (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG). Und: Der Eigenbeleg bleibt die Ausnahme. Häufen sich Eigenbelege oder betreffen sie größere Beträge, führt das in der Betriebsprüfung regelmäßig zu Rückfragen.

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Eigenbeleg

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Eigenbeleg

Bezeichnung Betrag €
Summe: 0,00 €
Ausgaben
Euro
Ct.
0
00
Datum
Unterschrift

Ein Eigenbeleg ersetzt nur den Ausgabennachweis für den Betriebsausgabenabzug. Ein Vorsteuerabzug ist daraus nicht möglich – dafür ist eine Rechnung nach §§ 14, 14a UStG erforderlich (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG). Eigenbelege sind die Ausnahme; bei häufiger Verwendung oder größeren Beträgen ist mit Rückfragen der Betriebsprüfung zu rechnen.