Honorar: Klarheit vor der Beauftragung
Die meisten meiner Leistungen rechne ich auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand ab. Sie erfahren vor der Beauftragung, welche Stundensätze gelten und welche Leistungen davon erfasst werden.
Damit ist die Abrechnung nachvollziehbar: Maßgeblich ist der tatsächlich für Ihren Auftrag erforderliche Zeitaufwand. Sie bezahlen nicht allein deshalb mehr, weil ein hoher Gegenstandswert vorliegt.
Vergütung nach Zeitaufwand
Die zeitabhängige Vergütung eignet sich besonders für:
- laufende steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
- steuerliche Gestaltungsfragen
- Rechtsformwahl und Umstrukturierungen
- Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragungen
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
- Aufarbeitung rückständiger oder fehlerhafter Buchführungen
- sonstige Aufgaben, deren Umfang vor Beginn nicht sicher feststeht
Die maßgeblichen Stundensätze und die Einzelheiten der Abrechnung werden vor Beginn der Tätigkeit in Textform vereinbart.
Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands
Bei der Finanzbuchhaltung hängt der Aufwand insbesondere von der Belegmenge, der Qualität der Unterlagen, der Anzahl der Bankkonten und Zahlungswege sowie dem Umfang der gewünschten Auswertungen ab.
Bei der Lohnbuchhaltung sind vor allem die Zahl der Beschäftigten und die Besonderheiten der Abrechnung maßgeblich. Baulohn, betriebliche Altersversorgung, Sachbezüge, Pfändungen oder häufige Ein- und Austritte verursachen mehr Aufwand als gleichbleibende Standardabrechnungen.
Nach Sichtung der vorhandenen Daten kann ich die voraussichtlichen laufenden Kosten konkret einschätzen.
Laufende Buchführung und Lohnabrechnung
Bei der Finanzbuchhaltung hängt das Honorar unter anderem vom Jahresumsatz, der Belegmenge, der Art der Buchführung und dem Umfang der vereinbarten Leistungen ab.
Vor der Übernahme sehe ich mir die vorhandene Buchhaltung und die betrieblichen Abläufe an. Anschließend erhalten Sie eine konkrete Einschätzung der monatlichen Kosten. Zusätzliche Arbeiten, etwa die Aufarbeitung ungeklärter Konten oder rückständiger Buchführungszeiträume, werden gesondert vereinbart.
Jahresabschluss und Steuererklärungen
Auch bei Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand getroffen werden.
Alternativ erfolgt die Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Dabei richtet sich das Honorar insbesondere nach dem Gegenstandswert, dem gesetzlichen Gebührenrahmen sowie nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit.
Welche Abrechnungsart angewendet wird, kläre ich mit Ihnen vor der Beauftragung.
Was den Zeitaufwand beeinflusst
Den größten Einfluss auf das Honorar haben:
- vollständige und nachvollziehbare Unterlagen
- eine klare Abgrenzung des Auftrags
- die Anzahl und Komplexität der steuerlichen Sachverhalte
- erforderliche Rückfragen und Nacharbeiten
- ungeklärte Konten oder fehlende Belege
- Auslandsbezug oder gesellschaftsrechtliche Besonderheiten
- kurzfristige Bearbeitungswünsche und bereits laufende Fristen
Eine digitale Übermittlung allein verringert den Aufwand nicht automatisch. Entscheidend ist, dass die Unterlagen vollständig, geordnet und in einer verwertbaren Form vorliegen.
Wenn zusätzlicher Aufwand entsteht
Nicht jeder Sachverhalt lässt sich zu Beginn vollständig erkennen. Zeigt sich während der Bearbeitung, dass der Auftrag wesentlich umfangreicher wird als erwartet, informiere ich Sie.
Bei größeren Projekten kann die Tätigkeit in einzelne Abschnitte aufgeteilt werden. Nach jedem Abschnitt entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang die Bearbeitung fortgeführt werden soll.
Das Erstgespräch
Das erste Kennenlerngespräch ist kostenfrei. Dabei klären wir, worum es geht, ob ich Sie unterstützen kann und welche Unterlagen für eine Honorareinschätzung benötigt werden.
Das kostenfreie Kennenlernen umfasst noch keine ausführliche steuerliche Prüfung oder konkrete Gestaltungsberatung. Ist bereits im ersten Termin eine fachliche Beratung gewünscht, bespreche ich das Honorar vorher mit Ihnen.
Klarheit vor der Beauftragung
Vor Beginn erhalten Sie eine Vergütungsvereinbarung mit den für Ihren Auftrag geltenden Konditionen. Sie wissen damit:
- welche Leistungen beauftragt werden
- welche Stundensätze gelten
- wie der Zeitaufwand abgerechnet wird
- welche zusätzlichen Kosten entstehen können
- wann ich Sie über einen erheblichen Mehraufwand informiere
Für eine erste Einschätzung bringen Sie bitte den letzten Jahresabschluss, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Ihre letzten Steuerbescheide mit.
