Künstlersozialkasse und Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe trifft mehr Unternehmen, als viele denken: Wer regelmäßig Leistungen von selbständigen Künstlern oder Publizisten bezieht – Grafiker, Texter, Fotografen, Webdesigner –, kann abgabepflichtig sein. Auch ohne es zu wissen. Und die Rentenversicherung prüft das im Rahmen der Betriebsprüfung mit, rückwirkend für mehrere Jahre.
Damit unterstützen wir Sie
- Prüfung der Abgabepflicht – sind Ihre Aufträge an Kreative überhaupt abgabepflichtig?
- Jahresmeldungen an die KSK – fristgerecht und korrekt
- Nachmeldungen und Korrekturen – bevor die Prüfung sie findet
- Begleitung bei KSK-Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung
- Für Künstler und Publizisten selbst: Beratung zur eigenen Versicherung über die KSK
