Symbolbild Künstlersozialkasse

Künstlersozialkasse und Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe trifft mehr Unternehmen, als viele denken: Wer regelmäßig Leistungen von selbständigen Künstlern oder Publizisten bezieht – Grafiker, Texter, Fotografen, Webdesigner –, kann abgabepflichtig sein. Auch ohne es zu wissen. Und die Rentenversicherung prüft das im Rahmen der Betriebsprüfung mit, rückwirkend für mehrere Jahre.

Damit unterstützen wir Sie

  • Prüfung der Abgabepflicht – sind Ihre Aufträge an Kreative überhaupt abgabepflichtig?
  • Jahresmeldungen an die KSK – fristgerecht und korrekt
  • Nachmeldungen und Korrekturen – bevor die Prüfung sie findet
  • Begleitung bei KSK-Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung
  • Für Künstler und Publizisten selbst: Beratung zur eigenen Versicherung über die KSK

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