Sowohl im Rahmen einer Betriebsprüfung als auch bei einer Umsatzsteuer-Nachschau kann das Finanzamt auf die elektronischen gespeicherten Buchhaltungsdaten Ihres Unternehmens zurückgreifen und diese mit Hilfe von geeigneter Software (Audicon IDEA) intensiv und effizient analysieren.
Die Finanzverwaltung hat dabei weitgehende Zugriffsrechte auf Ihre Unternehmensdaten. Neben dem direkten Zugriff (Z1) und dem indirekten Zugriff (Z2) über das EDV-System des Steuerpflichtigen können die Finanzbehörden auch die Herausgabe aller steuerlich relevanten Daten (Z3) auf einem Datenträger (USB/CD) fordern. Detailliert geregelt sind die Befugnisse der Finanzverwaltung in den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), einer Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2001.
Mittlerweile machen auch alle Betriebsprüfer von einer dieser Möglichkeiten gebrauch. Dies zeigt meine praktische Erfahrung. Dabei werden die Zugriffsarten Z1 und Z2 überwiegend bei Konzernen und Großunternehmen eingesetzt. Die für die Mehrzahl der Prüfungen relevanteste Zugriffsart ist somit Z3.