Nichtwohngrundstücke
Die Grundstücksart umfasst alle Gebäude die überwiegend nicht zu Wohnzwecken dienen wie z.B. Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke.
Die Grundstücksart umfasst alle Gebäude die überwiegend nicht zu Wohnzwecken dienen wie z.B. Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke.