Lohnsteuerjahresausgleich

Eigentlich gibt es seit Anfang der 90er Jahre keinen "Lohnsteuerejahresausgleich" mehr.

Denn dabei handelte es sich im Grunde schon immer um eine Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern auf Antrag. Der Begriff ist aber vielen Menschen als Synonym für einen Typ von Einkommensteuererklärung in Deutschland geläufig.

Für wen kommt eine solche Erklärung in Betracht?

Steuerpflichtige, die die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen brauchen keine Steuererklärung abzugeben. Sie können einen Steuererklärunng vom Finanzamt einreichen wenn das für Sie vom Vorteil ist. Vorteile sind zum Beispiel, das selbst bei sich ergebenen Nachzahlungen keine Erklärung abgegeben werden muss und so die Nachzahlung vermieden wird oder man sich die Kosten für die Steuerberatung, Lohnsteuerhilfe oder die Mühe selber eine Erklärung zu erstellen spart.

Daher hat der Gesetzgeber die Befreiung zur Abgabe von Einkommensteuererklärung an viele Bedingungen geknüpft. Eine Steuererklärung ist insbesondere dann nicht abzugeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Gesamtbetrag der Einkünfte (d.H. Summe der Einnahmen abzüglich Werbungskosten und bestimmter Freibeträge) liegt unter EUR 15.329 bei verheirateten und EUR 7.664 bei unverheirateten Steuerpflichtigen.
  • Die Einnahmen stammen ausschließlich aus Tätigkeiten als Arbeitnehmer und es wurde der Lohnsteuereinbehalt nicht nach Steuerklasse V oder VI berechnet (siehe Lohnsteuerbescheinigung).
  • Kein Lohnsteuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.
  • Kein Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld etc. bezogen wurde.
  • Es wurde im vorangegenenen Jahr kein Verlustabzug festgestellt.

Bestehen Zweifel ob eine Erklärung abzugeben ist, stehe ich gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Anleitung einer Steuererklärung

Was müssen Sie beachten?

Bis einschließlich 2007 war ein solcher Lohnsteuerjahresausgleich nur innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres möglich. Durch geänderte Rechtssprechung ist am 01.01.2008 die zeitliche Beschränkung weggefallen und Sie können den Lohnsteuerjahresausgleich für die Jahre ab 2005 innerhalb der regulären Verjährungsfristen für die Einkommensteuer (Beispiel das Jahr 2010 verjährt mit Ablauf des 31.12.2015).

Wie wird eine solche Erklärung erstellt?

Optisch und Inhaltlich unterscheidet sich der Lohnsteuerjahresausgleich sich nicht mehr von einer "normalen" Einkommensteuererklärung. Es besteht aber in einfachen Fällen ab dem Jahr 2007 die Möglichkeit ein auf zwei Seiten verkürzter Vordruck „Vereinfachte Einkommensteuererklärung“ zu verwenden. Zusätzlich kann die Steuererklärung mit der kostenfrei von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten Software "Elster" erstellt und elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden.

Beratung oder Hilfestellung zu steuerlichen Fragen bietet sie Software aber nicht.