Grundsteuerreform

Am 01.01.2025 tritt die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft und macht eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 notwendig. Die Feststellungserklärungen sind im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 elektronisch zu übermitteln. Diese Werte werden ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen.

Grundsätzlich gilt das sog. Bundesmodell, das im Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz geregelt ist. Dies findet jedoch nicht in allen Bundesländern Anwendung. Um den Grundsteuerwert zu ermitteln, haben manche Bundesländer eigene Modelle entwickelt oder das Bundesmodell angepasst.

Alle Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstücks sind unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu müssen einige Vorbereitungen getroffen werden.

Als Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstütze und beraten wir natürlich auch bei dieser Erklärung. Dazu ist es bereits jetzt notwendig, aktiv zu werden. Für einen ersten Überblick der zu erstellenden Erklärungen benötigen wir je Objekt einen Vorerfassungsbögen vollständig ausgefüllt, so gut es eben geht, zurück.

Grundsteuerreform

Dabei wird je nach Grundstücksart unterschieden:

Durch einen Klick auf die Grundstücksart bekommen Sie weitere Informationen und können den passenden Vorerfassungsbogen herunterladen. Hier werden alle benötigten Informationen abgefragt und wir können für Sie die Erklärung kosteneffizient für Sie erstellen..

Die Finanzverwaltung wird Sie in den kommenden Wochen ebenfalls zur Grundsteuer-Reform und den notwendigen Erklärungen informieren. Nach aktuellem Informationsstand werden diese Schreiben je Grundstück/ Objekt versendet. Sollten Sie mehrere Schreiben bekommen, bitte jedes einzelne an unsere Kanzlei weiterleiten.